Neue EU-Regeln ab 12. August: Was in allen Restaurants verboten wird

Der Sommer bringt einen Wandel: Neue europäische Vorschriften treten in Kraft

Für viele von uns gehören laue Sommerabende, ein kühles Getränk auf der Terrasse und eine Portion knuspriger Pommes einfach dazu. Ein vertrautes Ritual – das in diesem Jahr jedoch mit einer bedeutenden Veränderung in der europäischen Gastronomie konfrontiert wird.

Ab dem 12. August tritt eine neue europäische Gesetzgebung in Kraft, die die Abläufe in Restaurants und Gastronomiebetrieben in der gesamten Europäischen Union grundlegend verändern wird. Die strengeren Vorschriften wurden im Dezember 2025 mit dem klaren Ziel verabschiedet, die Umweltbelastung spürbar zu senken. Sowohl Gastronomen als auch Gäste müssen sich daher von einer längst selbstverständlichen Gewohnheit verabschieden.

Das Ende der Einwegplastiksäckchen

Die neue Verordnung führt ein umfassendes Verbot der herkömmlichen Einwegverpackungen aus Kunststoff ein. Ketchup, Mayonnaise, Salz und Zucker in kleinen Plastikportionsbeuteln werden von europäischen Restauranttischen dauerhaft verschwinden. Mit dieser Maßnahme reagiert die Europäische Union auf die enorme Menge an unnötigem Verpackungsmüll, der täglich in der Gastronomie anfällt.

Viele Betriebe haben sich bereits im Vorfeld auf die Neuregelung eingestellt und erproben alternative Lösungen, um Gästen ihre bevorzugten Würz- und Beilagensaucen weiterhin bequem anbieten zu können. Statt der umweltschädlichen Einwegbeutel werden künftig vermehrt wiederverwendbare Behälter, nachfüllbare Spender oder kleine Papiertütchen zum Einsatz kommen.

Bedenken rund um die Lebensmittelhygiene

So nachvollziehbar das ökologische Ziel auch ist – der rasche Übergang zum neuen System hat in der Gastronomiebranche eine lebhafte Debatte ausgelöst. Fachleute und Restaurantbetreiber befürchten, dass die neuen Lösungen die Einhaltung strenger Hygienestandards bei der Lebensmittelhandhabung erschweren könnten.

Gemeinsam genutzte Spender oder offene Schälchen, die zwischen Dutzenden von Gästen weitergereicht werden, bergen objektiv ein höheres Risiko der Keimübertragung als die bisher verwendeten versiegelten Einzelportionen. Um der Gefahr von Infektionsausbreitungen entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber bestimmte Ausnahmen vorgesehen.

Medizinische Einrichtungen, Krankenhäuser und Pflegeheime dürfen die ursprünglichen Kunststoffverpackungen weiterhin verwenden. In diesen Umgebungen haben Patientensicherheit und ein Höchstmaß an Sterilität absoluten Vorrang.

Die Vorschriften werden künftig noch strenger

Der Weg zu einer nachhaltigeren Gastronomie hört hier nicht auf: Die Regelungen werden schrittweise weiter verschärft. Für das Jahr 2030 ist eine weitere bedeutende Verschärfung der Einschränkungen geplant.

Ab diesem Zeitpunkt gilt das generelle Verbot auch für kompostierbare Kunststoffe, die derzeit noch zulässig sind. Danach dürfen Gastronomiebetriebe ausschließlich vollständig recycelbare Verpackungen und Lösungen einsetzen – ohne Ausnahmen.

Author

  • Lena Hoffmann ist eine deutsche Content Creatorin, die Inspirationen rund um Wohnen, Organisation und den Alltag teilt. Ihre Inhalte verbinden praktische Tipps mit modernen Ideen für ein angenehmes Zuhause.

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