Ein feierliches Dekret und eine völlig andere Wirklichkeit
Am allerersten Tag seiner zweiten Amtszeit, genau am 20. Januar 2025, unterzeichnete Donald Trump das Dekret Nummer 14149. Der Titel des Erlasses klang überaus bedeutsam – es ging um die Wiederherstellung der Meinungsfreiheit und die endgültige Abschaffung staatlicher Zensur.
Das Dokument untersagte ausdrücklich den Einsatz von Steuergeldern für jegliche Tätigkeit, die als Zensur ausgelegt werden könnte. Konkret zielte die Maßnahme vor allem auf Bemühungen sozialer Netzwerke und unabhängiger Analysten ab, die Verbreitung von Desinformation einzudämmen.
Darüber hinaus übertrug das Dekret dem Justizminister eine ungewöhnliche Aufgabe: Er sollte sämtliche Handlungen der Bundesregierung der vorangegangenen vier Jahre gründlich prüfen und Korrekturmaßnahmen vorschlagen – wenngleich deren genaue Form reichlich vage blieb.
Dieser Ansatz spiegelte die Wahlversprechen aus dem Jahr 2022 nahezu eins zu eins wider, als der damalige Kandidat zugesichert hatte, jede Zusammenarbeit zwischen Bundesbehörden und Organisationen zu unterbinden, die freie Meinungsäußerungen amerikanischer Bürger behindern. Doch was ist nach eineinhalb Jahren Regierungszeit aus diesem Feldzug für mehr Redefreiheit geworden?
75 verlorene Verfahren zu verfassungsmäßigen Rechten
Eine umfassende Auswertung aktueller Gerichtsentscheidungen hat eine bemerkenswerte Tendenz zutage gefördert. Erstinstanzliche Gerichte haben insgesamt 75 Urteile gefällt, denen zufolge die gegenwärtige Regierung grundlegende verfassungsrechtlich garantierte Freiheiten verletzt hat. Diese Rechtsstreitigkeiten betrafen in erster Linie das Recht auf freie Meinungsäußerung, Glaubensfreiheit und Pressefreiheit.
Wie der Bundesbezirksrichter aus Boston, William Young, in seiner Erklärung betonte, stellt der Versuch der Regierung, unliebsame Meinungen zu bestrafen, eine enorme Gefahr dar. Der Richter warnte, das offensichtliche Missverständnis des Präsidenten – dass der Staat Äußerungen, die er verachtet, nicht sanktionieren dürfe – bedrohe die Freiheit der amerikanischen Bürgerinnen und Bürger unmittelbar.
Das Weiße Haus weist diese Kritik allerdings entschieden zurück. Regierungssprecherin Abigail Jackson entgegnete, das Bundesjustizsystem behinere und gefährde mit seinen illegitimen Urteilen fortwährend den Willen des amerikanischen Volkes.
Ein Kampf an vielen Fronten: Niederlagen und Teilerfolge
Die juristischen Auseinandersetzungen erstrecken sich derzeit über zahlreiche Bundesbehörden und berühren unterschiedliche politische Ziele. So haben Richter beispielsweise entschlossen Versuche gestoppt, Großuniversitäten wie Harvard allein aufgrund ideologischer Differenzen die Finanzierung zu entziehen.
Ausländische Studierende gerieten wegen ihrer politischen Aktivitäten in Abschiebegefahr, während bestimmten Anwaltskanzleien von heute auf morgen der Zugang zu Bundesgebäuden verweigert wurde. Scharfe Kritik an diesen Praktiken äußerte Bundesbezirksrichterin Beryl Howell.
Ihrer Aussage zufolge ist es in keiner Weise zulässig, staatliche oder präsidentielle Befugnisse dazu zu nutzen, persönliche Rechnungen zu begleichen. Die gezielte Bestrafung missliebiger Unternehmen oder Einzelpersonen mithilfe des Staatsapparats bezeichnete die Richterin als vollkommen illegitimen Akt.
Dennoch verzeichnete das Weiße Haus bei Berufungsgerichten einige beachtliche Erfolge. Höhere Instanzen kippten frühere Entscheidungen und erlaubten es der Regierung etwa, Bundesangestellten das Recht auf gewerkschaftliche Tarifverhandlungen zu entziehen.
Eine beispiellose Bilanz in der amerikanischen Geschichte
Betrachtet man die 93 untersuchten Gerichtsverfahren zum Ersten Zusatzartikel genauer, verlor die Regierung davon nahezu 80 Prozent. Obwohl die Mehrheit dieser Urteile von demokratisch ernannten Richtern gefällt wurde, entschieden in zehn Fällen auch von Republikanern ernannte Richter gegen das Weiße Haus.
Zum Vergleich: Ex-Präsident Joe Biden sah sich während seiner gesamten vierjährigen Amtszeit lediglich 27 vergleichbaren Verfassungsklagen gegenüber. Er verlor davon weniger als die Hälfte – genau 13 –, und die überwältigende Mehrheit dieser Fälle betraf ausschließlich Vorschriften zur Impfpflicht am Arbeitsplatz.
Verfassungsrechtliche Experten sind sich einig, dass eine derart hohe Zahl gerichtlicher Auseinandersetzungen absolut ohne Beispiel ist. Professor Timothy Zick warnte sogar, kein Präsident habe seit der sogenannten Roten Gefahr unter Woodrow Wilson derart weitreichende Einschränkungen der Redefreiheit durchgesetzt.










