Der Sohn der Prinzessin will den Hausarrest verlassen
Marius Borg Høiby, 29 Jahre alt, macht keinen Hehl daraus, dass er die Fesseln des Hausarrests zu Beginn der kommenden Woche abschütteln möchte. Sobald am Montag die aktuelle Anordnung ausläuft, will er mit aller Entschlossenheit für seine vollständige Freiheit kämpfen.
Seine Anwältin Ellen Holager Andenæs hat unmissverständlich klargemacht, dass ihr Mandant jeglichen Verlängerungsversuchen entschieden widersprechen wird. Und das gilt selbst dann, wenn es lediglich um eine Fortführung des vergleichsweise milden Regimes mit elektronischer Fußfessel in seiner Unterkunft ginge. Kurz gesagt: Er will keine weiteren Einschränkungen seiner persönlichen Freiheit mehr hinnehmen.
Die Polizei entscheidet über den nächsten Schritt
Der nahende Montag markiert einen entscheidenden Moment, denn genau dann läuft die aktuelle Anordnung ab. Die Ermittler, die sich bislang öffentlich nicht geäußert haben, sollen ihre Haltung zu einer möglichen Verlängerung noch bis Freitagmittag bekanntgeben.
Sollten die Behörden weitere Wochen der Überwachung beantragen, würde die Angelegenheit aller Voraussicht nach umgehend vor das Bezirksgericht Oslo gebracht. Bei einer möglichen Anhörung am Montag könnte zudem die familiäre Situation eine gewichtige Rolle spielen. Berücksichtigt werden dürfte dabei die kürzlich erfolgte und kräftezehrende Lungentransplantation von Kronprinzessin Mette-Marit, die sie Anfang des Sommers über sich ergehen lassen musste.
Trotz der strengen Überwachung sind die Bedingungen auf dem Anwesen nicht besonders hart. Høiby darf Besuch empfangen und sein Mobiltelefon sowie die Internetverbindung uneingeschränkt nutzen. Die zentrale Voraussetzung dieses milderen Regimes ist jedoch die absolute Drogenabstinenz, die er regelmäßig durch unangemeldete Drogentests nachweisen muss.
Der Sohn der norwegischen Kronprinzessin befindet sich seit dem 14. Juli im erzwungenen Hausarrest auf dem königlichen Anwesen Skaugum. In dieser Zeit ist er verpflichtet, dauerhaft ein Überwachungsgerät zu tragen, und hat absolutes Ausgangsverbot über das Grundstück hinaus.
Warten auf das Berufungsgericht nach dem harten Urteil
Die aktuellen Freiheitsbeschränkungen sind die unmittelbare Folge einer umfangreichen Ermittlung und des anschließenden Schuldspruchs. Mitte Juni hörte Høiby ein Urteil von vier Jahren unbedingter Haftstrafe. Das Gericht befand ihn für schuldig, seine frühere Partnerin Nora Haukland, 29 Jahre alt, körperlich misshandelt zu haben, sowie in zwei Fällen den Vergewaltigung an schlafenden Personen. In zwei weiteren gleichartigen Anklagepunkten wegen sexueller Gewalt wurde er hingegen freigesprochen.
Der Rechtsstreit ist allerdings noch längst nicht abgeschlossen. Der Fall muss in der Berufungsinstanz neu verhandelt werden, da beide Seiten die ursprüngliche Entscheidung angefochten haben. Während die Verteidigung die Schuldfeststellung in den verurteilten Punkten bestreitet, hat die Staatsanwaltschaft gegen das Strafmaß Berufung eingelegt. Die ursprüngliche Anklage hatte nämlich eine deutlich härtere Sanktion gefordert: sieben Jahre und sieben Monate Gefängnis.
Noch ist unklar, wann genau der Fall vor dem Berufungsgericht Borgarting verhandelt wird. Experten schätzen jedoch, dass die Anhörung frühestens in den ersten Monaten des nächsten Jahres stattfinden wird. Bis dahin muss Høiby sich mit dem abfinden, was die Polizeibehörden in den nächsten Stunden festlegen — sei es die ersehnte Rückkehr in die Freiheit oder weitere Wochen elektronischer Überwachung.










