Gerichte stoppen Trumps strenge Beschränkungen bei der Briefwahl

Eine klare und unmissverständliche Niederlage vor Gericht

Briefwahl gilt eigentlich als alltäglicher Vorgang – doch kaum nahen Wahlen, entbrennen heftige Rechtsstreitigkeiten über die geltenden Auszählungsregeln. Millionen amerikanischer Wähler sind vollständig darauf angewiesen, dass der Postdienst ihre Stimmzettel rechtzeitig zustellt. Nun hat dieser erbitterte Konflikt, der scheinbar nur um schlichte Briefumschläge kreist, einen entscheidenden Wendepunkt erreicht.

Die Bundesjustiz hat entschlossen eingegriffen und die Umsetzung eines vieldiskutierten Plans ausgesetzt, der die bewährten Abläufe der Postbehörden bei der landesweiten Verwaltung von Briefwahlstimmen grundlegend verändert hätte. Ein dreiköpfiges Berufungsrichtergremium wies am Wochenende das Präsidialerlass von Präsident Donald Trump zurück, das die Stimmabgabe per Post drastisch einschränken sollte.

Jenseits der Grenzen präsidialer Befugnisse

Dieses Urteil bestätigt im Wesentlichen eine frühere Entscheidung, durch die der Postdienst keine starren bürokratischen Hürden einführen darf – ausgerechnet in dem Moment, in dem Bürgerinnen und Bürger bereits wählen. Die nun blockierten Neuregelungen sahen vor, dass Briefträger die Zustellung von Wahlunterlagen in jenen Bundesstaaten einstellen sollten, die bestimmte Auflagen nicht erfüllten.

Zu diesen Anforderungen zählte unter anderem die Pflicht, das Design der Briefumschläge vorab auf Bundesebene genehmigen zu lassen. Außerdem hätten die Bundesstaaten vollständige Wählerverzeichnisse auf ein eigens dafür vorgesehenes digitales Portal hochladen müssen – das jedoch noch gar nicht in Betrieb ist. Lokale Wahlbehörden schlugen sofort Alarm: Die Fristen seien technisch schlicht nicht einzuhalten, zumal Staaten wie Alabama, North Carolina und Wisconsin die Wahlunterlagen bereits längst an ihre Wählerinnen und Wähler verschickt hatten.

Das Berufungsgremium – dessen Mitglieder vom ehemaligen Präsidenten Joe Biden ernannt wurden – stellte sich klar auf die Seite der Einzelstaaten und der Wahlrechtsaktivisten. In seiner Begründung hielten die Richter ausdrücklich fest, dass dem Präsidenten die erforderlichen Befugnisse fehlen, um souveränen Bundesstaaten eigene Wahlverfahren aufzuzwingen.

Aus der offiziellen Stellungnahme des Gremiums ging zudem hervor, dass die Antragsteller die früheren Schlussfolgerungen des Bezirksgerichts zur offensichtlichen Rechtswidrigkeit des gesamten Erlasses nicht widerlegen konnten. Damit tritt die bereits von Bundesbezirksrichterin Indira Talwani erlassene einstweilige Verfügung wieder in Kraft. Diese jüngste Entscheidung fällt in eine Phase außerordentlichen Rechtsdrucks, während sich das Land intensiv auf die mit Spannung erwarteten Nachwahlen vorbereitet.

Der Rechtsstreit ist noch lange nicht beendet

Mit diesem Urteil ist die juristische Auseinandersetzung keineswegs abgeschlossen. Dieselbe Frage liegt bereits dem Obersten Gerichtshof vor, der sich derzeit damit befasst. Parallel dazu laufen in Washington weitere Verfahren, die von Bürgerrechtsorganisationen und demokratischen Politikern angestrengt wurden – mit dem Ziel, den umstrittenen Präsidialerlass dauerhaft und endgültig zu kippen.

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  • Lena Hoffmann ist eine deutsche Content Creatorin, die Inspirationen rund um Wohnen, Organisation und den Alltag teilt. Ihre Inhalte verbinden praktische Tipps mit modernen Ideen für ein angenehmes Zuhause.

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